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   VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08   

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VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08 (https://dejure.org/2009,34081)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2009 - 2 A 61.08 (https://dejure.org/2009,34081)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 2 A 61.08 (https://dejure.org/2009,34081)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 15.04
    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08
    Diejenigen Fälle, in denen die an sich unerwünschte Mehrstaatigkeit ausnahmsweise wegen besonders schwieriger Bedingungen für den Einbürgerungsbewerber in Kauf genommen wird, regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 StAG abschließend (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2006 - OVG 5 B 15.04 - zu der gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 87 Abs. 1 Satz 2 AuslG a. F.).

    Ein Nachteil im beschriebenen Sinne ist etwa dann gegeben, wenn dem Einbürgerungsbewerber sein Eigentum bei Aufgabe der Staatsangehörigkeit entzogen wird oder er sich etwa gegenüber seinem Herkunftsstaat verpflichten muss, Rechte an Liegenschaften, die er im Herkunftsstaat besitzt oder durch Erbfolge erwerben könnte, nach dem Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit ohne angemessene Entschädigung auf andere Personen zu übertragen oder deutlich unter Wert zu veräußern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2006 - 5 B 15.04 - in juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 4 B 3581/90

    Verwaltungsverfahrensrecht: Fristsetztung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08
    Hieran kann zum einen gezweifelt werden, soweit die Klägerin ihre Entlassung aus der thailändischen Staatsangehörigkeit "unverzüglich" herbeiführen soll (für die Rechtswidrigkeit einer derartigen Fristbestimmung: z. B. OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 1991 - 4 B 3581/90 - NVwZ-RR 1993, 99; VGH München, Urteil vom 24. September 1985 - Nr. 20 B 85 A.17 - BayVBl. 1986, 176 ; Sadler, VwVG/VwZG, 5. Aufl. 2002, § 13 Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08
    So läge es nur dann, wenn der begünstigende Verwaltungsakt - hier die Einbürgerung der Klägerin - ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise nicht bestehen bleiben kann (BVerwGE 112, 221).
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 49/00

    Bedingter Abschluß des Hauptvertrages

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08
    Ein fehlendes Tatbestandsmerkmal kann jedoch nicht durch eine Auflage ersetzt werden, mit der erst der nachträgliche Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen gesichert werden soll; die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Alt. 2 VwVfG werden regelmäßig nur durch nur eine aufschiebende Bedingung erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 49/00 - NJW 2001, 840 ; Masuch, ZAR 2001, 263 ; Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 36 Rn. 128).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08
    Ein fehlendes Tatbestandsmerkmal kann jedoch nicht durch eine Auflage ersetzt werden, mit der erst der nachträgliche Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen gesichert werden soll; die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Alt. 2 VwVfG werden regelmäßig nur durch nur eine aufschiebende Bedingung erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 49/00 - NJW 2001, 840 ; Masuch, ZAR 2001, 263 ; Stelkens, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 36 Rn. 128).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 5 ZB 04.916

    Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, Volljährigkeit, Auflage, Entlassungsbemühungen,

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 2 A 61.08
    Eine solche selbstständig erzwingbare Anordnung, die den Bestand der Einbürgerung nicht berührt und deren Inhalt nicht modifiziert, ist weder durch Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG noch durch staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmungen ausgeschlossen und steht nach Art. 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG im pflichtgemäßen Ermessen der Einbürgerungsbehörde (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 ZB 04.916 - juris).
  • VG Stuttgart, 24.05.2016 - 11 K 5952/15

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Nebenbestimmungen

    Dies belegt hinreichend, dass es sich bei § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG um eine wesentliche Voraussetzung für die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) handelt (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 26.01.2005 - AN 15 K 04.03098 - juris - VG Berlin, Urt. v. 10.06.2009 - 2 A 61.08 - juris - HTK-StAR / § 10 StAG / Allgemeines, Stand: 20.04.2016, Rn. 12 m.w.N.).

    31 Nach dem Gesagten kann somit das fehlende Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG nicht durch eine Auflage, das Ausscheiden aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung zu betreiben, ersetzt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 10.06.2009 - 2 A 61.08 - juris - VG Stuttgart, Beschl. v. 05.11.2014 - 11 K 4208/14 - InfAuslR 2015, 105; HTK-StAR / § 10 StAG / Allgemeines, Stand: 20.04.2016, Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 2607/07

    Ermessensfähigkeit der Genehmigungsentscheidung über die Beibehaltung der

    VGH, Beschluss vom 11.11.2004 5 ZB 04.916 , juris, Rdn. 8; VG Berlin, Urteil vom 10.6.2009 - 2 A 61.08 , juris, Rdn. 30.
  • VG Düsseldorf, 07.06.2018 - 8 K 10236/16
    Anders als bei einer Einbürgerung auf der Grundlage von § 8 StAG, bei der auf Tatbestandsseite nicht vorausgesetzt wird, dass der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert, und der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit nur im Rahmen von Ermessenserwägungen Berücksichtigung findet und "überwunden" werden kann, vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 ZB 04.916 -, juris Rn. 8, VG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 A 61.08 -, juris Rn. 30, setzt die Einbürgerung nach § 10 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit tatbestandlich voraus, ohne dass hiervon nach Ermessen abgesehen werden könnte.
  • VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint

    Das fehlende Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG kann demnach nicht durch eine Auflage, nach der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband das Ausscheiden aus der ausländischen Staatsangehörigkeit zu betreiben, ersetzt werden (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 19.12.2018 - 4 K 3086/18 - in juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 07.06.2018 - 8 K 10236/16 - in juris Rn. 36; VG Stuttgart, Urt. v. 24.05.2016 - 11 K 5952/15 - InfAuslR 2016, 301 - in juris Rn. 31; VG Berlin, Urt. v. 10.06.2009 - 2 A 61.08 - in juris Rn. 29; HTK-StAR / § 10 StAG / Allgemeines, a.a.O. Rn. 20).
  • VG Berlin, 12.07.2017 - 2 K 412.16

    Einbürgerung eines bosnisch-herzegowinischen minderjährigen Staatsangehörigen;

    Ein fehlendes Tatbestandsmerkmal kann jedoch nicht durch eine Auflage ersetzt werden, mit der erst der nachträgliche Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen gesichert werden soll (VG Berlin, Urteil vom 10. Juni 2009 - VG 2 A 61.08 - juris Rdn. 29 m.w.N.).
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